Schachverein Königsspringer Großauheim
Aktuelles Schachturnier in Leutasch/Österreich
Termine Außerordentliche Mitgliederversammlung am 20.06.2025 im Bürgerhaus
Unsere Spielzeiten im Bürgerhaus Großauheim: Jugend: freitags 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr Senioren: freitags ab 20:00 Uhr Unser Schach Café: donnerstags ab 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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Schach für alle. Turnierschach, Jugend, Schüler, Senioren, Hobbyspieler, für jeden ist etwas dabei.
Schachverein Königsspringer Großauheim
2023 SP23_7 SP23_6 SP23_5 SP23 Sonderausgabe SP23_4 SP23_3 SP23_2.1 SP23_2 SP23_1 SP23_1
2024 SP24_7 SP24_6 SP24_5 SP24_4 SP24_3 SP24_2 SP24_1
2025 SP25_4 SP25_3 SP25_2 SP25_1
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2023 SP23_7 SP23_6 SP23_5 SP23 Sonderausgabe SP23_4 SP23_3 SP23_2.1 SP23_2 SP23_1 SP23_1
2024 SP24_7 SP24_6 SP24_5 SP24_4 SP24_3 SP24_2 SP24_1
2025 SP25_4 SP25_3 SP25_2 SP25_1
Schachverein Königsspringer Großauheim
Wer sind wir?

Im SV Königsspringer Großauheim fokussieren sich derzeit die Hanauer

Schachaktivitäten. Nach dem Niedergang der Hanauer Kernstadtvereine

präsentiert sich unser Verein als das Hanauer Schachzentrum.

Gegründet 1929, folgte die Selbstauflösung in der Nazizeit. Nach dem Krieg

fanden sich die Schachfreunde erneut zusammen. Nach getrennten Wegen in

den 60er Jahren schlossen sich alle Auheimer Schachfreunde zum heutigen

SV Königsspringer Großauheim 1929 e.V. zusammen.

Der Schachverein versteht sich als Sport- und Freizeitangebot für die ganze

Familie. Neben Kinder- und Jugendabteilung frönen Aktive und Freizeitspieler

dem königlichen Spiel.

Ein Senioren-Schach-Café und gesellige Aktivitäten runden das Angebot ab.

Wir spielen derzeit mit 5 Mannschaften in den Klassen:

•

1. Bezirksoberliga I

•

2. Bezirksoberliga II

•

3. Kreisoberliga

•

Seniorenliga

•

Jugend

Vorstand (Postadressen)

Erster Vorsitzender:

Dr. Kai Ulrich Boldt, Akademiestrasse 27, 63450 Hanau,

Mail: erster[at]auheimer-schachverein.de Tel.

01726149761

Zweiter Vorsitzender und TL:

Manfred Beck, Weisdornweg 17, 63456 Hanau,

Mail: zweiter(at)auheimer-schachverein.de Tel. 06181-

663050

Kassierer:

Herbert Wendel, Zum Torfbruch 12, 63457 Hanau,

Mail webmaster(at)auheimer-schachverein.de Tel.

06181-56382

Turnierleiter:

Jakob Dany, Friedrich-Schnellbacher- Str. 48, 63452

Hanau

Mail: TL(at)auheimer-schachverein.de

Protokoll:

Prof. Marian Rogala, Heinrich-Zille-Str. 5, 63457 Hanau,

Mail: Protokoll(at)auheimer-schachverein.de Tel. 06181-

52148

Jugendleiter: Uwe Scholz, Auwanneweg 82, 63457 Hanau Tel. 06181-520782
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Nazizeit. Nach dem Krieg fanden sich die

Schachfreunde erneut zusammen. Nach

getrennten Wegen in den 60er Jahren schlossen

sich alle Auheimer Schachfreunde zum heutigen SV

Königsspringer Großauheim 1929 e.V. zusammen.

Der Schachverein versteht sich als Sport- und

Freizeitangebot für die ganze Familie. Neben

Kinder- und Jugendabteilung frönen Aktive und

Freizeitspieler dem königlichen Spiel.

Ein Senioren-Schach-Café und gesellige Aktivitäten

runden das Angebot ab. Wir spielen derzeit mit 5

Mannschaften in den Klassen:

•

1. Bezirksoberliga I

•

2. Bezirksoberliga II

•

3. Kreisoberliga

•

Seniorenliga

•

Jugend

Vorstand (Postadressen)

Erster Vorsitzender:

Dr. Kai Ulrich Boldt, Akademiestrasse 27,

63450 Hanau,

Mail: erster[at]auheimer-schachverein.de Tel.

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Zweiter Vorsitzender und TL:

Manfred Beck, Weisdornweg 17, 63456

Hanau,

Mail: zweiter(at)auheimer-schachverein.de

Tel. 06181-663050

Kassierer:

Herbert Wendel, Zum Torfbruch 12, 63457

Hanau,

Mail webmaster(at)auheimer-

schachverein.de Tel. 06181-56382

Turnierleiter:

Jakob Dany, Friedrich-Schnellbacher- Str.

48, 63452 Hanau

Mail: TL(at)auheimer-schachverein.de

Protokoll:

Prof. Marian Rogala, Heinrich-Zille-Str. 5,

63457 Hanau,

Mail: Protokoll(at)auheimer-schachverein.de

Tel. 06181-52148

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Die Königsspringer laden ein zum Faschingsopen 2025 Wann: Sonntag, den 02. März 2025 Wo: Alte Schule Großauheim, Hans-Gruber Platz Spielbeginn: Pünktlich um 11:00 Uhr Spielmodus: 11 Runden Schweizer System, nach Schnellschachregeln Bedenkzeit: 11 Minuten pro Spieler und Partie Startgeld: 6 Euro Anmeldung: Per Email unter: tl@auheimer-schachverein.de bis 28.02.2025. Max. 60 Teilnehmer. Info: K. Boldt, Tel.: 01726149761 11 Sachpreise warten auf die ersten 11. Für Getränke, Würstchen und Snacks wird gesorgt. Fotos von der Veranstaltung können veröffentlich werden.
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Die Königsspringer laden ein zum Faschingsopen 2025 Wann: Sonntag, den 02. März 2025 Wo: Alte Schule Großauheim, Hans-Gruber Platz Spielbeginn: Pünktlich um 11:00 Uhr Spielmodus: 11 Runden Schweizer System, nach Schnellschachregeln Bedenkzeit: 11 Minuten pro Spieler und Partie Startgeld: 6 Euro Anmeldung: Per Email unter: tl@auheimer-schachverein.de bis 28.02.2025. Max. 60 Teilnehmer. Info: K. Boldt, Tel.: 01726149761 11 Sachpreise warten auf die ersten 11. Für Getränke, Würstchen und Snacks wird gesorgt. Fotos von der Veranstaltung können veröffentlich werden.
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Fernschach-Ecke von Manfred Ochs
49. Halbfinale der Fernschachweltmeisterschaft startet mit 14 BdF-Teilnehmern https://deref-gmx.net/mail/client/ZeqYTSWkMQ0/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fwww.bdf-fernschachbund.de%2Fnews%2F49-halbfinale-der- fernschachweltmeisterschaft-startet-mit-14-bdf-vertretern.html 12 der BdF-Teilnehmer konnten sich gemäß der ICCF-Regeln für diesen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Weltmeisterschaft qualifizieren, zwei weitere erhielten einen der beiden dem BdF zustehenden Freiplätze. Unter den sieben Bewerbern hierfür wurden IM Peter Jugl und CCM Manfred Ochs ausgewählt. Die Turniere werden am 20. Juni 2025 gestartet, sind aber bereits hier auf dem ICCF-Server einsehbar. Derzeit läuft das Kandidatenturnier zur Fernschach-Europameisterschaft 2024. Neben mir spielen hier noch 2 Großmeister und 9 Internationale Meister (SIM und IM) mit. Die Teilnahmeberechtigung dazu hatte ich durch einen Sieg im Semifinale errrungen. Der Sieger und der Zweitplazierte sind dann für das Finale spielberechtigt, sofern sie ein positives Ergebnis aufweisen. Aktuell ist das allerdings noch nicht der Fall, alle bisher beendeten Partien endeten Remis. Trotz der vielen Remis-Ergebnisse sind die Partien sehr spannend und auf einem augenscheinlich fehlerfreien hohen Niveau. Mal sehen, ob mir noch ein einzelner Sieg in den restlichen beiden Partien gelingt! Hier der Link zur Turniertabelle: https://iccf.com/event?id=105186 Meine weiteren Turniere:
2nd German Open elo 0-2750 5
30.04.2025
Läuft
2nd German Open elo 0-2750 6
30.04.2025
Läuft
2nd Dimitar Karapchanski Memorial Elo 0-2750 4
25.01.2025
Läuft
2nd Dimitar Karapchanski Memorial Elo 0-2750 5
25.01.2025
Läuft
5th Marian Vinchev Memorial C Elo 2400-2449
25.07.2024
Läuft
5th Marian Vinchev Memorial C1 Elo 2400-2449
25.07.2024
Läuft
WS/SIM/B/53
12.07.2024
Läuft
EU WS Championship 2024, Candidates' Tournament Group 3
20.03.2024
Läuft
WS/SIM/B/47 Name
15.01.2024
Läuft
WCCF 15th Invitational
24.12.2023
Läuft
WS/SIM/B/44
13.11.2023
Läuft
WS/MN/A/42
11.07.2023
Läuft
WS/MN/A/37
12.01.2023
Läuft
European Server Championship 2022 Semi-Final 11
10.10.2022
Läuft
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European Server Championship 2022 Semi-Final 11
10.10.202 2
Läuft
WS/MN/A/37
12.01.202 3
Läuft
WS/MN/A/42
11.07.202 3
Läuft
WS/SIM/B/44
13.11.2023
Läuft
WCCF 15th Invitational
24.12.202 3
Läuft
WS/SIM/B/47 Name
15.01.202 4
Läuft
EU WS Championship 2024, Candidates' Tournament Group 3
20.03.202 4
Läuft
WS/SIM/B/53
12.07.202 4
Läuft
5th Marian Vinchev Memorial C1 Elo 2400-2449
25.07.202 4
Läuft
5th Marian Vinchev Memorial C Elo 2400-2449
25.07.202 4
Läuft
2nd Dimitar Karapchanski Memorial Elo 0-2750 5
25.01.202 5
Läuft
2nd Dimitar Karapchanski Memorial Elo 0-2750 4
25.01.202 5
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2nd German Open elo 0-2750 6
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Unsere Adresse lautet; Hans-Gruber-Platz 4 63457 Hanau Im Bürgerhaus 1. Stock, Raum B6 Bitte beachten: Auf älteren Navigationsgeräten gibt es diesen Platz noch nicht. Das war früher die Haaggasse 4

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Erster Vorsitzender:

Dr. Kai Ulrich Boldt, Akademiestrasse 27, 63450 Hanau,

Mail: erster[at]auheimer-schachverein.de Tel. 01726149761

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Datenschutzerklärung In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung dieser Website. Schachverein Königsspringer Großauheim 1929 e.V. Dr. Kai-Ulrich Boldt Akademiestrasse 27 63450 Hanau Deutschland Telefon: 0172614976 E-Mail: erster(at)auheimer-schachverein.de Datenschutzbeauftragter Entfällt Personenbezogene Daten, werden von uns nicht gesammelt! Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online- Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. Daten beim Websiteaufruf Wenn Sie diese Website nur nutzen, um sich zu informieren und keine Daten angeben, dann verarbeitet der Provider nur die Daten, die zur Anzeige der Website auf dem von Ihnen verwendeten internetfähigen Gerät erforderlich sind. Das sind insbesondere: IP-Adresse Datum und Uhrzeit der Anfrage jeweils übertragene Datenmenge die Website, von der die Anforderung kommt Browsertyp und Browserversion Betriebssystem Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten sind berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe f) DSGVO, um die Darstellung der Website grundsätzlich zu ermöglichen. Darüber hinaus können Sie verschiedene Leistungen auf der Website nutzen, bei der weitere personenbezogene und nicht personenbezogene Daten verarbeitet werden. Hier dazu weitere Informationen: https://www.strato.de/blog/dsgvo-logfiles/ Ihre Rechte Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte: Sie haben ein Auskunftsrecht bezüglich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die der Verantwortliche verarbeitet (Art. 15 DSGVO), Sie haben das Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden Daten, wenn diese unrichtig oder unvollständig gespeichert werden (Art. 16 DSGVO), Sie haben das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 18 DSGVO), Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten (Art. 21 DSGVO), Sie haben das Recht nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt (Art. 22 DSGVO), Sie haben das Recht, sich bei einem vermuteten Verstoß gegen das Datenschutzrecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Zuständig ist die Aufsichtsbehörde an Ihrem üblichen Aufenthaltsort, Arbeitsplatz oder am Ort des vermuteten Verstoßes. Quelle: Muster-Datenschutzerklärung von anwalt.de Eigene Anmerkungen Cookies Wir selbst setzen mit unserer Website keine Cookies. Unser Provider hingegen setzt nur die Cookies, die zur korrekten Funktion der Website erforderlich sind (s. Text oben). Cookies werden ebenfalls bei Nutzung von Google-Maps gesetzt. Es werden dort Nutzerinformationen gespeichert, die auch zu Werbezwecken genutzt werden können. Grundsätzlich lassen sich Cookies durch entsprechende Browsereinstellungen reduzieren oder verhindern. Unterstützung dazu bieten die Browser-Hersteller mittels Hilfe- oder Supportfunktionen, oder div. Foren und Suchanfragen im Internet.
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Wenn Sie oder ein Familienmitglied unserem Verein beitreten wollen, schicken Sie uns bitte eine Mail mit folgendem Inhalt

an: webmaster@auheimer-schachverein.de

Wir gehen diesen Weg, weil in den handgeschriebenen Anmeldeformularen oft Schreib- oder Lesefehler versteckt sind, die

wir so vermeiden wollen.

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Name, Vorname

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Postleitzahl, Ort, Strasse + Hausnummer

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BIC

Wir schicken Ihnen dann ein Ausdruck mit Ihren Daten zur Kontrolle und dem Unterschreiben des

SEPA-Lastschriftmandates zu.

Auszug aus unserer Satzung:

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Auflösung des Vereins, sowie durch Ausschluss oder Streichung aus der

Mitgliederliste.

2. Die Austrittserklärung muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Sie kann jederzeit erfolgen und wird am Ende des

laufenden Kalenderjahres wirksam. Beitragsrückstände erlöschen hierdurch nicht.

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§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt

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Ausschluss oder Streichung aus der Mitgliederliste.

2. Die Austrittserklärung muss dem Vorstand

schriftlich mitgeteilt werden. Sie kann jederzeit

erfolgen und wird am Ende des laufenden

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Weihnachtsfeier 2024 Erstmals hatten wir den Versuch gemacht, statt wie früher im Bürgerhaus selbst, in einem Großauheimer Lokal unsere Weihnachtsfeier zu veranstalten.. So ganz wurden unsere Erwartungen nicht erfüllt. Wir sind nach den Vorgesprächen davon ausgegangen, dass wir die Räumlichkeiten für uns alleine nutzen konnten, dem war aber so nicht. Dadurch konnten wir uns auch nicht so gruppieren, wie wir es gerne gemacht hätten. Was besonders für Neumitglieder nachteilig war. Wir hatten uns ein Drei-Gänge-Menü vorbestellt, dass wir uns erst einmal schmecken ließen. Im Anschluß wurden unsere Meister 2024 geehrt. Größter Abräumer war Jakob Dany, er ist Vereins- und Blitzmeister. Den Pokal nahm wieder einmal Mustafa Iliev mit. BesterNewcomer waren Julian Gundel, der in seiner ersten Teilnahme am Vereinsturnier die Wertung „< 1700 DWZ“ gewann. Und der 3. Platz in der Vreinsmeisterschaft von Kai-Alexander Bangard. Von beiden werden wir noch mehr hören, echte Talente! Die letzte Ehrung galt dann Ehrenmitglied Walter Gunkel, Urgestein und Mitberünder der Königsspringer und langjähriger Vereinsvorsitzender. Er wurde für 60 Jahre Mitgliedschaft mit einer Urkunde und einem guten Tropfen geehrt. Danach wurden rege die Plätze gewechselt und das eine oder Andere Gespräch ermöglicht. Gegen 22:30 Uhr wurden wir darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zu Ende gehen muß, da die Wirtsleute wegen Auflagen nicht die üblichen Öffnungszeiten haben.
Ehrenmitglied Walter Gunkel (rechts) und unser erster Vorsitzender Dr. Kai-Ulrich Boldt.
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Die Blitzmeister: 1. Jakob Dany 2. Manfred Beck 3. Julian Gundel
Mustafa Iliev, Julian Gundel, Dany Jakob und Kai-Alexander Bangard
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Weihnachtsfeier 2024 Erstmals hatten wir den Versuch gemacht, statt wie früher im Bürgerhaus selbst, in einem Großauheimer Lokal unsere Weihnachtsfeier zu veranstalten.. So ganz wurden unsere Erwartungen nicht erfüllt. Wir sind nach den Vorgesprächen davon ausgegangen, dass wir die Räumlichkeiten für uns alleine nutzen konnten, dem war aber so nicht. Dadurch konnten wir uns auch nicht so gruppieren, wie wir es gerne gemacht hätten. Was besonders für Neumitglieder nachteilig war. Wir hatten uns ein Drei-Gänge-Menü vorbestellt, dass wir uns erst einmal schmecken ließen. Im Anschluß wurden unsere Meister 2024 geehrt. Größter Abräumer war Jakob Dany, er ist Vereins- und Blitzmeister. Den Pokal nahm wieder einmal Mustafa Iliev mit. BesterNewcomer waren Julian Gundel, der in seiner ersten Teilnahme am Vereinsturnier die Wertung „< 1700 DWZ“ gewann. Und der 3. Platz in der Vreinsmeisterschaft von Kai-Alexander Bangard. Von beiden werden wir noch mehr hören, echte Talente! Die letzte Ehrung galt dann Ehrenmitglied Walter Gunkel, Urgestein und Mitberünder der Königsspringer und langjähriger Vereinsvorsitzender. Er wurde für 60 Jahre Mitgliedschaft mit einer Urkunde und einem guten Tropfen geehrt. Danach wurden rege die Plätze gewechselt und das eine oder Andere Gespräch ermöglicht. Gegen 22:30 Uhr wurden wir darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zu Ende gehen muß, da die Wirtsleute wegen Auflagen nicht die üblichen Öffnungszeiten haben.
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Weihnachtsfeier 2024 mit Jubilaren- und Siegerehrungen Freitag, den 13.12.2024 ab 19 Uhr Im Gasthaus „Zur alten Scheune“, Krotzenburger Straße 5, gegenüber vom Ratskeller (Lotz) Eingeladen sind alle Vereinsmitglieder mit Partner/Eltern Der Verein stellt das Essen (3-Gang-Menü). Getränke muss jeder selbst tragen. Für eine rechtzeitige Anmeldung ist der Vorstand dankbar. Wer vegane/vegetarische Kost haben möchte, sollte das mit mir mindestens 2 Wochen vorher abklären. Gez. Kai Boldt 1.Vorsitzender Dort ist zur Zeit eine große Baustelle, Parkflächen müssen in der Umgebung gesucht werden!
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Conflans

Besuch in unserer Partnerstadt Conflans-Sainte-Honorine

Erstmals besuchte der Schachverein Königsspringer Großauheim unsere Partnerstadt

Conflans-Sainte-Honorine und den dortigen Schachverein La Tour Montjoie zu einem

freundschaftlichen Kräftemessen. Mitgereist waren Kai Boldt, Kai Höllwarth, Harald Jorzick,

Bernd Priemer, Marian und Elaine Rogala, Peter und Jutta Hochbrückner, Udo und Mechthild

Partsch, Gudrun und Herbert Wendel. Am Bahnhof in Paris-Ost wurden wir durch unsere

charmante Dauerbegleitung Cécile Berthet erst einmal sehr herzlich in Empfang genommen

und anschließend durch das verwirrende Labyrinth der Metro sicher in den richtigen Zug nach

Conflans-Sainte-Honorine gesetzt. Wie sich später noch zeigte, ein Juwel! Was hat diese Frau

sich eine Arbeit mit uns gemacht, unglaublich….

Sie kümmerte sich wirklich um jedes Detail. Unsere ersten Schritte brachten uns an das Ufer

der Seine, wo wir ein ganzes Stück entlangwanderten. Conflans gilt ja als größtes Zentrum der

Binnenschifffahrt in Frankreich, was unschwer an der großen Anzahl der anliegenden Schiffe

erkennbar war. So konnten wir die Stadt sofort von ihrer schönsten Seite kennenlernen. Nach

einem Kaffee am Ufer der Seine machte sich ein Teil unserer Gruppe zu Fuß in unser Hotel

Campanile auf, der Rest fuhr mit dem Bus.

Den Abend verbrachten wir dann mit Cécile, ihrem Mann (der an diesem Tag Geburtstag hatte,

was uns noch ein leckeres Dessert bescherte (!), dem früheren Präsidenten Yvon Hervé und

einigen Mitgliedern des Vereinsvorstandes in einem Restaurant in der Nähe des Hotels zu

ersten Kontakten.

Trotz unserer Sprachprobleme (leider sprechen von uns nur wenige Französisch) kam schnell

gute Stimmung auf. Aber mit ein wenig Englisch konnte man sich doch gut verständigen. Das

Eis war schnell gebrochen. Der nächste Tag begann dann mit einem ersten Treffen der

Schachspieler. Am Vormittag spielten wir an 8 Brettern drei Partien zu je 20 Minuten, die wir mit

leichten Vorteilen für uns entscheiden konnten.

Zu unser aller Überraschung hatte Cécile extra für uns ein sehr leckeres mehrgängiges Menü

gekocht, das wir dann im benachbarten Schlösschen zu uns nahmen.

Es war wirklich für alles gesorgt. Wein in allen Varianten, Wasser, Kaffee, es fehlte an nichts.

Großartig, was Cécile mit Unterstützung von Anne Marie und Chantal Hervé auf den Tisch

brachte. Ein großes Lob an alle, die hier mitgewirkt haben.

Der Nachmittag wurde dann etwas spannender, es standen nun Langpartien auf dem Plan.

Aber auch hier konnten wir uns in einigen interessanten Partien ganz gut präsentieren, wir

verloren nach teils zähem Kampf doch nur eine Partie. Erneut konnten wir einen kleinen

Punktevorsprung ins Ziel bringen.

Unsere Frauen hatten die Zeit für einen Stadtbummel genutzt. Den Abend verbrachten wir

dann gemeinsam mit den meisten Spielern des Nachmittags auf Einladung (!) unserer

Gastgeber in einem Italienischen Restaurant. Auch hier wurde uns ein leckeres Menü zur

Auswahl gestellt. Bevor wir dann auseinandergingen, wurde noch über die Gegeneinladung

nach Großauheim gesprochen. Gemeinsam haben wir uns auf das Jahr 2019 (zu unserem 90-

jährigen Jubiläum) verständigt. Ein fester Termin wurde noch nicht vereinbart, das werden wir

dann zeitig mit Conflans besprechen.

Auch am Abreisetag stand Cécile wieder mit den Honoratioren zur Verabschiedung am

Bahnhof.

Natürlich nicht, ohne uns eine präzise Wegbeschreibung mit auf den Weg zu geben…

Abschließend bleibt nur zu sagen, dass jeder, der nicht dabei war, etwas verpasst hat.

Es war eine sehr schöne Erfahrung!

Erster Eindruck, an der Seine
Marian gegen Yvone, hinten Kai gegen Sergio
Charmantes Spiellokal
Vorne Badr gegen Bernd, hinten Herbert gegen Ghislain
Mittagessen im Kulturzentrum nebenan
Ghislain und Sergio
Die Geburtstagstorte von Cécile's Mann
Mein Gegner Jean-Pierre in der Langpartie
Ganz links Udo gegen Cèdric, rechts Peter gegen Aipiere
Cecile, Anne Marie und Chantal hatten das Menüe zubereitet Bernd
In Großauheim Anlässlich des 90-jährigen Bestehens des Schachvereins Königsspringer Großauheim 1929 kam der Schachverein La Tour Montjoie aus der französischen Partnerstadt Conflans-Sainte- Honorine vom 28.-30. September zu Besuch. Bereits am Freitagabend trafen sich die Schachspieler beider Vereine nebst Angehörigen zum gemütlichen Abendessen im Restaurant „Zum Grünen Baum“ in Klein-Auheim und feierten das erste Wiedersehen nach 2017. Damals kam es durch Initiative des französischen Partnerkomitees zum ersten Treffen beider Vereine in Conflans bei Paris. Für die meisten Gäste war dies der erste Besuch in Großauheim, so dass sie mit großem Interesse am Samstagmorgen an einer Führung durch das historische Großauheim teilnahmen. Nach einer kleinen Stärkung durch ein traditionelles Mittagessen im Bürgerhaus durfte natürlich auch das Schachspielen nicht zu kurz kommen und so trafen sich im Anschluss zwanzig Schachspieler zu einem Mannschaftskampf. Die zahlenmäßig unterlegene Mannschaft aus Conflans erhielt für diesen Nachmittag einige Spieler aus Großauheim als Leihgabe, so dass sich zwei Zehnermannschaften fünf Runden lang nach dem Schweizer System duellierten. Nachdem die Mannschaft aus Conflans schon in der ersten Runde deutlich mit 6,5 : 3,5 in Führung ging, konnte Großauheim zwar die nächsten beiden Runden noch ausgeglichen gestalten, aber die letzten beiden Runden zeigten doch die Überlegenheit der Mannschaft aus Conflans auf, die am Ende deutlich mit 30,5 : 19,5 Punkten siegte. Maßgeblich für den deutlichen Sieg waren die überragenden Leistungen der beiden Jungstars Matthieu Sirvan (Conflans) und Mustafa Iliev (Großauheim), die beide für Conflans spielten und beide 4,5 von 5 möglichen Punkten holten. Während des Schachturniers wurden für die Angehörigen der Schachspieler sowie für die Delegationen beider Städte ein Stadtführung in Hanau organisiert. Gemeinsam trafen sich dann alle wieder gegen 18:00 Uhr im Bürgerhaus, wo nach einem offiziellen Teil der gemütliche Tag bei einem leckeren Büffet fortgesetzt wurde. Alle waren sich einig, dass dies nicht das letzte Treffen beider Vereine gewesen sein soll, und so wurde bereits andiskutiert, dass Großauheim anlässlich eines geplanten Schachturniers im März 2020 in Conflans teilnehmen könnte.
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Conflans

Besuch in unserer Partnerstadt Conflans-Sainte-

Honorine

Erstmals besuchte der Schachverein Königsspringer

Großauheim unsere Partnerstadt Conflans-Sainte-

Honorine und den dortigen Schachverein La Tour Montjoie

zu einem freundschaftlichen Kräftemessen. Mitgereist

waren Kai Boldt, Kai Höllwarth, Harald Jorzick, Bernd

Priemer, Marian und Elaine Rogala, Peter und Jutta

Hochbrückner, Udo und Mechthild Partsch, Gudrun und

Herbert Wendel. Am Bahnhof in Paris-Ost wurden wir

durch unsere charmante Dauerbegleitung Cécile Berthet

erst einmal sehr herzlich in Empfang genommen und

anschließend durch das verwirrende Labyrinth der Metro

sicher in den richtigen Zug nach Conflans-Sainte-

Honorine gesetzt. Wie sich später noch zeigte, ein Juwel!

Was hat diese Frau sich eine Arbeit mit uns gemacht,

unglaublich….

Sie kümmerte sich wirklich um jedes Detail. Unsere ersten

Schritte brachten uns an das Ufer der Seine, wo wir ein

ganzes Stück entlangwanderten. Conflans gilt ja als

größtes Zentrum der Binnenschifffahrt in Frankreich, was

unschwer an der großen Anzahl der anliegenden Schiffe

erkennbar war. So konnten wir die Stadt sofort von ihrer

schönsten Seite kennenlernen. Nach einem Kaffee am

Ufer der Seine machte sich ein Teil unserer Gruppe zu Fuß

in unser Hotel Campanile auf, der Rest fuhr mit dem Bus.

Den Abend verbrachten wir dann mit Cécile, ihrem Mann

(der an diesem Tag Geburtstag hatte, was uns noch ein

leckeres Dessert bescherte (!), dem früheren Präsidenten

Yvon Hervé und einigen Mitgliedern des

Vereinsvorstandes in einem Restaurant in der Nähe des

Hotels zu ersten Kontakten.

Trotz unserer Sprachprobleme (leider sprechen von uns

nur wenige Französisch) kam schnell gute Stimmung auf.

Aber mit ein wenig Englisch konnte man sich doch gut

verständigen. Das Eis war schnell gebrochen. Der nächste

Tag begann dann mit einem ersten Treffen der

Schachspieler. Am Vormittag spielten wir an 8 Brettern

drei Partien zu je 20 Minuten, die wir mit leichten Vorteilen

für uns entscheiden konnten.

Zu unser aller Überraschung hatte Cécile extra für uns ein

sehr leckeres mehrgängiges Menü gekocht, das wir dann

im benachbarten Schlösschen zu uns nahmen.

Es war wirklich für alles gesorgt. Wein in allen Varianten,

Wasser, Kaffee, es fehlte an nichts. Großartig, was Cécile

mit Unterstützung von Anne Marie und Chantal Hervé auf

den Tisch brachte. Ein großes Lob an alle, die hier

mitgewirkt haben.

Der Nachmittag wurde dann etwas spannender, es

standen nun Langpartien auf dem Plan.

Aber auch hier konnten wir uns in einigen interessanten

Partien ganz gut präsentieren, wir verloren nach teils

zähem Kampf doch nur eine Partie. Erneut konnten wir

einen kleinen Punktevorsprung ins Ziel bringen.

Unsere Frauen hatten die Zeit für einen Stadtbummel

genutzt. Den Abend verbrachten wir dann gemeinsam mit

den meisten Spielern des Nachmittags auf Einladung (!)

unserer Gastgeber in einem Italienischen Restaurant. Auch

hier wurde uns ein leckeres Menü zur Auswahl gestellt.

Bevor wir dann auseinandergingen, wurde noch über die

Gegeneinladung nach Großauheim gesprochen.

Gemeinsam haben wir uns auf das Jahr 2019 (zu unserem

90-jährigen Jubiläum) verständigt. Ein fester Termin wurde

noch nicht vereinbart, das werden wir dann zeitig mit

Conflans besprechen.

Auch am Abreisetag stand Cécile wieder mit den

Honoratioren zur Verabschiedung am Bahnhof.

Natürlich nicht, ohne uns eine präzise Wegbeschreibung

mit auf den Weg zu geben…

Abschließend bleibt nur zu sagen, dass jeder, der nicht

dabei war, etwas verpasst hat.

Es war eine sehr schöne Erfahrung!

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Marian gegen Yvone, hinten Kai gegen Sergio
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In Großauheim Anlässlich des 90-jährigen Bestehens des Schachvereins Königsspringer Großauheim 1929 kam der Schachverein La Tour Montjoie aus der französischen Partnerstadt Conflans- Sainte-Honorine vom 28.-30. September zu Besuch. Bereits am Freitagabend trafen sich die Schachspieler beider Vereine nebst Angehörigen zum gemütlichen Abendessen im Restaurant „Zum Grünen Baum“ in Klein-Auheim und feierten das erste Wiedersehen nach 2017. Damals kam es durch Initiative des französischen Partnerkomitees zum ersten Treffen beider Vereine in Conflans bei Paris. Für die meisten Gäste war dies der erste Besuch in Großauheim, so dass sie mit großem Interesse am Samstagmorgen an einer Führung durch das historische Großauheim teilnahmen. Nach einer kleinen Stärkung durch ein traditionelles Mittagessen im Bürgerhaus durfte natürlich auch das Schachspielen nicht zu kurz kommen und so trafen sich im Anschluss zwanzig Schachspieler zu einem Mannschaftskampf. Die zahlenmäßig unterlegene Mannschaft aus Conflans erhielt für diesen Nachmittag einige Spieler aus Großauheim als Leihgabe, so dass sich zwei Zehnermannschaften fünf Runden lang nach dem Schweizer System duellierten. Nachdem die Mannschaft aus Conflans schon in der ersten Runde deutlich mit 6,5 : 3,5 in Führung ging, konnte Großauheim zwar die nächsten beiden Runden noch ausgeglichen gestalten, aber die letzten beiden Runden zeigten doch die Überlegenheit der Mannschaft aus Conflans auf, die am Ende deutlich mit 30,5 : 19,5 Punkten siegte. Maßgeblich für den deutlichen Sieg waren die überragenden Leistungen der beiden Jungstars Matthieu Sirvan (Conflans) und Mustafa Iliev (Großauheim), die beide für Conflans spielten und beide 4,5 von 5 möglichen Punkten holten. Während des Schachturniers wurden für die Angehörigen der Schachspieler sowie für die Delegationen beider Städte ein Stadtführung in Hanau organisiert. Gemeinsam trafen sich dann alle wieder gegen 18:00 Uhr im Bürgerhaus, wo nach einem offiziellen Teil der gemütliche Tag bei einem leckeren Büffet fortgesetzt wurde. Alle waren sich einig, dass dies nicht das letzte Treffen beider Vereine gewesen sein soll, und so wurde bereits andiskutiert, dass Großauheim anlässlich eines geplanten Schachturniers im März 2020 in Conflans teilnehmen könnte.
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Schachverein Königsspringer Großauheim

Jugendordnung

§ 1 Name und Wesen

Die Jugendabteilung des KS Großauheim, im folgenden JA genannt, ist die Interessenvertretung aller Kinder,

Jugendlichen und Junioren bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (Stichtag: 01.01. eines jeden Jahres).

§ 2 Zweck und Aufgabe

Zweck und Aufgabe der JA ist es, das Schachspiel als sportliche Disziplin zu pflegen und junge Menschen in der

Gemeinschaft zu erziehen, sowie ihre gemeinsamen Interessen zu vertreten. Die JA fördert Kameradschaft, die

Integration Behinderter sowie nationale und internationale Verständigung auch über das Schachspiel hinaus;

insbesondere den Ausbau des Mädchenschachs.

§ 3 Mitgliedschaft

Zur JA zählen Schüler/-innen, Jugendliche und Junior/-innen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sowie alle in der

Jugendarbeit Tätigen.

§ 4 Führungsgremien

Führungsgremien sind:

1. die Jugendversammlung

2. der Vorstand

3. Ausschüsse zur Bearbeitung von Sonderfragen, die die Jugendversammlung oder der Vorstand bei Bedarf

einrichten ( z.B. Turnierausschuß, Festausschuß ).

§ 5 Jugendversammlung

Die Jugendversammlung ist oberstes Organ der JA. Sie besteht aus allen Mitgliedern der JA. Die ordentliche

Jugendversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt. Sie wird vom 1. Vorsitzenden der JA oder seinem

Stellvertreter mindestens 5 Wochen vor dem fristgerechten Termin schriftlich bei gleichzeitiger Mitteilung der

Tagesordnung einberufen. Die fristgerechte Einladung erfolgt durch Aushang im Vereinslokal. Die Einladung kann,

muss aber nicht in der Springer-Post veröffentlicht werden. Der Vorstand kann eine außerordentliche

Jugendversammlung einberufen . Er muss eine außerordentliche Jugendversammlung binnen 3 Wochen

einberufen, wenn 8 oder mindestens 25 % der Mitglieder der JA dies verlangen. Die Einladungsfrist beträgt

mindestens drei, höchstens 5 Wochen. Anträge, die bei einer außerordentlichen Jugendversammlung behandelt

werden sollen, sind 10 Tage vor dem für die außerordentliche Jugendversammlung festgelegten Termin beim 1.

Vorsitzenden einzureichen. Aufgaben der Jugendversammlung sind:

1. Festlegung der Richtlinien für die Arbeit des Vorstandes.

2. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes.

3. Entlastung des Vorstandes.

4. Wahl des Vorstandes.

5. Beschlussfassung über vorliegende Anträge. Anträge zur Tagesordnung müssen zwei Wochen vor der

Jugendversammlung beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden. Die Jugendversammlung kann nur über

ordnungsgemäß eingereichte Anträge beschließen. Dringlichkeitsanträge können zur Beratung und

Beschlussfassung zugelassen werden, wenn sich zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten hierfür

entscheiden. Dringlichkeitsanträge auf Änderung der Jugendordnung sind unzulässig. Jede ordnungsgemäß

einberufene Jugendversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig, sie fasst ihre

Beschlüsse mit relativer Mehrheit. Anträge sind bei Stimmengleichheit abgelehnt.

§ 6 Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der JA des KS Großauheim sowie die Vorstandsmitglieder, außer bei

Entlastung. Auf Antrag eines Stimmberechtigten muss geheim gewählt werden.

§ 7 Der Vorstand

Der Vorstand der JA wird gebildet aus:

1. Dem 1. Vorsitzenden

2. Dem 2. Vorsitzenden

3. Kassenwart

4. Turnierleiter

5. Schriftführer

Der 1. Vorsitzende vertritt die JA im Hauptvorstand. Die drei erstgenannten Ämter dürfen nicht in Personalunion

ausgeübt werden. Der 1. und 2. Vorsitzende und der Kassenwart müssen mindestens 16 Jahre, die restlichen

Vorstandsmitglieder mindestens 13 Jahre alt sein. Stichtag ist der Tag der Wahl. Die Jugendversammlung wählt

den Vorstand für ein Jahr. Wird ein Vorstandsamt im Laufe der Wahlperiode frei, ist der Vorstand berechtigt, bis

zur nächsten Jugendversammlung das Amt anderweitig zu besetzen. Wird durch vorzeitiges Ausscheiden eine

Neuwahl notwendig, wählt die Jugendversammlung nur für die Restamtszeit. Der 1. Vorsitzende vertritt die JA bei

allen zuständigen Gremien. Der Vorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzungen des HSV, der

Jugendordnung der HSJ, der Jugendordnung des KS Großauheim sowie der Beschlüsse der Jugendversammlung.

Jedes Mitglied des Vorstandes hat in Sitzungen eine Stimme. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher

Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Der 1.

Vorsitzende beruft nach Bedarf Sitzungen des Vorstandes ein. Er muss eine Sitzung einberufen, wenn dies drei

Vorstandsmitglieder unter Angabe von Gründen verlangen. Die Einberufung des Vorstandes muss unter Angabe

der Tagesordnung mit zweiwöchiger Frist erfolgen. Der Vorstand ist bei ordnungsgemäßer Einberufung

beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, anwesend sind.

§ 8 Wahlen

Wahlen erfolgen grundsätzlich offen. Sie müssen allerdings geheim erfolgen, wenn ein stimmberechtigtes

Mitglied der Jugendversammlung dies wünscht, oder wenn es bei Wahlen mehr als einen Kandidaten gibt.

Abwesende können nur dann gewählt werden, wenn sie vorher unmissverständlich und schriftlich ihre

Bereitschaft erklärt haben, das Amt anzunehmen.

§ 9 Protokoll

Über jede Vorstandssitzung, Ausschusssitzung und Jugendversammlung ist Protokoll zu führen. Das Protokoll

muss enthalten: Eine Liste sämtlicher Anwesenden, die eingereichten Anträge und die Beschlüsse mit dem

Abstimmungsergebnis. Das Protokoll ist vom Schriftführer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen und

muss auf der nächsten Versammlung genehmigt werden.

§ 10 Fachausschüsse

Sowohl die Jugendversammlung als auch der Vorstand sind berechtigt, zur Erfüllung besonderer Aufgaben

Fachausschüsse einzusetzen.

§ 11 Finanzierung

Die JA erhält einen jährlich erneut zu vereinbarenden Betrag vom Hauptverein. Der Betrag wird in voller Höhe zu

Beginn des 2. Halbjahres ausgezahlt. Übertragungen auf das nächste Geschäftsjahr sind gestattet.

§ 12 Kassenprüfung

Die Kassenprüfung erfolgt durch die Kassenprüfer des Hauptvereins.

§ 13 Geschäftsführung

Zur Regelung ihrer Arbeit kann sich die JA eine Geschäfts- und Turnierordnung geben.

§ 14 Schlußbestimmung

In allen Angelegenheiten, die in der Jugendordnung nicht im Einzelnen geregelt sind, ist nach der Ordnung der HSJ

und des HSV zu verfahren.

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§ 1 Name und Wesen

Die Jugendabteilung des KS Großauheim, im

folgenden JA genannt, ist die Interessenvertretung

aller Kinder,

Jugendlichen und Junioren bis zum vollendeten 25.

Lebensjahr (Stichtag: 01.01. eines jeden Jahres).

§ 2 Zweck und Aufgabe

Zweck und Aufgabe der JA ist es, das Schachspiel als

sportliche Disziplin zu pflegen und junge Menschen in

der

Gemeinschaft zu erziehen, sowie ihre gemeinsamen

Interessen zu vertreten. Die JA fördert Kameradschaft,

die

Integration Behinderter sowie nationale und

internationale Verständigung auch über das

Schachspiel hinaus;

insbesondere den Ausbau des Mädchenschachs.

§ 3 Mitgliedschaft

Zur JA zählen Schüler/-innen, Jugendliche und

Junior/-innen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr

sowie alle in der

Jugendarbeit Tätigen.

§ 4 Führungsgremien

Führungsgremien sind:

1. die Jugendversammlung

2. der Vorstand

3. Ausschüsse zur Bearbeitung von Sonderfragen, die

die Jugendversammlung oder der Vorstand bei Bedarf

einrichten ( z.B. Turnierausschuß, Festausschuß ).

§ 5 Jugendversammlung

Die Jugendversammlung ist oberstes Organ der JA. Sie

besteht aus allen Mitgliedern der JA. Die ordentliche

Jugendversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr

statt. Sie wird vom 1. Vorsitzenden der JA oder seinem

Stellvertreter mindestens 5 Wochen vor dem

fristgerechten Termin schriftlich bei gleichzeitiger

Mitteilung der

Tagesordnung einberufen. Die fristgerechte Einladung

erfolgt durch Aushang im Vereinslokal. Die Einladung

kann,

muss aber nicht in der Springer-Post veröffentlicht

werden. Der Vorstand kann eine außerordentliche

Jugendversammlung einberufen . Er muss eine

außerordentliche Jugendversammlung binnen 3

Wochen

einberufen, wenn 8 oder mindestens 25 % der

Mitglieder der JA dies verlangen. Die Einladungsfrist

beträgt

mindestens drei, höchstens 5 Wochen. Anträge, die bei

einer außerordentlichen Jugendversammlung

behandelt

werden sollen, sind 10 Tage vor dem für die

außerordentliche Jugendversammlung festgelegten

Termin beim 1.

Vorsitzenden einzureichen. Aufgaben der

Jugendversammlung sind:

1. Festlegung der Richtlinien für die Arbeit des

Vorstandes.

2. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes.

3. Entlastung des Vorstandes.

4. Wahl des Vorstandes.

5. Beschlussfassung über vorliegende Anträge. Anträge

zur Tagesordnung müssen zwei Wochen vor der

Jugendversammlung beim 1. Vorsitzenden eingereicht

werden. Die Jugendversammlung kann nur über

ordnungsgemäß eingereichte Anträge beschließen.

Dringlichkeitsanträge können zur Beratung und

Beschlussfassung zugelassen werden, wenn sich zwei

Drittel der anwesenden Stimmberechtigten hierfür

entscheiden. Dringlichkeitsanträge auf Änderung der

Jugendordnung sind unzulässig. Jede ordnungsgemäß

einberufene Jugendversammlung ist ohne Rücksicht

auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig, sie fasst

ihre

Beschlüsse mit relativer Mehrheit. Anträge sind bei

Stimmengleichheit abgelehnt.

§ 6 Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der JA des KS

Großauheim sowie die Vorstandsmitglieder, außer bei

Entlastung. Auf Antrag eines Stimmberechtigten muss

geheim gewählt werden.

§ 7 Der Vorstand

Der Vorstand der JA wird gebildet aus:

1. Dem 1. Vorsitzenden

2. Dem 2. Vorsitzenden

3. Kassenwart

4. Turnierleiter

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drei erstgenannten Ämter dürfen nicht in

Personalunion

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Kassenwart müssen mindestens 16 Jahre, die

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anderweitig zu besetzen. Wird durch vorzeitiges

Ausscheiden eine

Neuwahl notwendig, wählt die Jugendversammlung

nur für die Restamtszeit. Der 1. Vorsitzende vertritt die

JA bei

allen zuständigen Gremien. Der Vorstand erfüllt seine

Aufgaben im Rahmen der Satzungen des HSV, der

Jugendordnung der HSJ, der Jugendordnung des KS

Großauheim sowie der Beschlüsse der

Jugendversammlung.

Jedes Mitglied des Vorstandes hat in Sitzungen eine

Stimme. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit

einfacher

Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei

Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1.

Vorsitzenden. Der 1.

Vorsitzende beruft nach Bedarf Sitzungen des

Vorstandes ein. Er muss eine Sitzung einberufen, wenn

dies drei

Vorstandsmitglieder unter Angabe von Gründen

verlangen. Die Einberufung des Vorstandes muss unter

Angabe

der Tagesordnung mit zweiwöchiger Frist erfolgen. Der

Vorstand ist bei ordnungsgemäßer Einberufung

beschlussfähig, wenn mindestens 3

Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2.

Vorsitzende, anwesend sind.

§ 8 Wahlen

Wahlen erfolgen grundsätzlich offen. Sie müssen

allerdings geheim erfolgen, wenn ein

stimmberechtigtes

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wenn es bei Wahlen mehr als einen Kandidaten gibt.

Abwesende können nur dann gewählt werden, wenn

sie vorher unmissverständlich und schriftlich ihre

Bereitschaft erklärt haben, das Amt anzunehmen.

§ 9 Protokoll

Über jede Vorstandssitzung, Ausschusssitzung und

Jugendversammlung ist Protokoll zu führen. Das

Protokoll

muss enthalten: Eine Liste sämtlicher Anwesenden, die

eingereichten Anträge und die Beschlüsse mit dem

Abstimmungsergebnis. Das Protokoll ist vom

Schriftführer und dem Versammlungsleiter zu

unterzeichnen und

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werden.

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Schach für alle. Turnierschach, Jugend, Schüler, Senioren, Hobbyspieler, für jeden ist etwas dabei.
Schachverein Königsspringer Großauheim 1929 e.V.
Schachverein Königsspringer Großauheim
Vereinsmeisterschaft 2025: • Gespielt wird jeweils eine Partie normalerweise am letzten Freitag im Monat (Ausnahmen: siehe Terminübersicht) • Es werden 10 Runden gespielt, jedoch ist es nicht erforderlich, dass ein Spieler an allen Runden teilnimmt. • Bedenkzeit: 45 Min. plus 20 Sek. pro Zug • Beginn: 20:15 Uhr (Anmeldung bis spätestens 20:10 Uhr) • Notationspflicht • Keine DWZ-Auswertung • Es wird ein Vereinsmeister 1. und 2. Klasse ermittelt. In die Wertung für die 2. Klasse kommen alle Spieler, die eine DWZ-Zahl kleiner als 1.700 haben (Stichtag 1.1.2025). Es gibt zusätzlich Urkunden für die ersten 3 Plätze. • Spezielle Turnierregeln/Turniermodus: 1. Der Sieger erhält drei Punkte, bei Remis erhalten beide Spieler einen Punkt. 2. Die Paarungen werden nach dem Schweizer System ermittelt (2x5 Runden). Ab der 6. Runde können zwei Spieler erneut aufeinandertreffen. 3. Um den Spielern, die nicht regelmäßig teilnehmen können, trotzdem eine faire Chance auf den Gewinn der Vereinsmeisterschaft zu geben, können maximal 21 Punkte erworben werden. Bei Punktgleichheit zählt erst der direkte Vergleich, danach wird die Buchholz und dann die Sonneborn Berger-Wertung verwendet. 4. Bei ungerader Teilnehmerzahl erhält ein Spieler ein Freilos und damit drei Punkte. Das Freilos erhält der Übriggebliebene bei einer Top-Down-Paarungs-Methode, wobei ein Spieler nicht mehrere Freilose erhalten kann.

Vereinsmeisterschaft 2025

Stand: April
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Blitzturnier 2025: • Gespielt wird ein Blitzturnier normalerweise am ersten Freitag im Monat (Ausnahmen: siehe Terminübersicht). • Beginn: 20:30 Uhr. • Bei weniger als sieben Teilnehmern wird doppelrundig gespielt. • Das Zeitformat sind 5 Minuten pro Spieler ohne Inkrement. • Das Gesamtergebnis ist der Durchschnitt aus den besten 8 Monatsergebnissen (in Prozent). Nicht-Teilnahme wird als 0% gewertet.
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Pokalturnier am 14.11.2025:

• Termin: 14.11.2024

• Beginn 20:15 Uhr (Anmeldung bis 20.00 Uhr)

• K.o. System

• 15 Min. Bedenkzeit

• Die Paarungen werden vor Beginn des Turniers ausgelost.

• Die Farben werden ebenfalls gelost.

• Bei Remis: eine 5-Min.-Blitzpartie mit vertauschten Farben

• Endet die Blitzpartie ebenfalls Remis: die Farben werden für eine weitere Blitzpartie

gelost. Der Weißspieler erhält 6 Minuten, der Schwarzspieler 5 Minuten Bedenkzeit.

Der Weißspieler muss gewinnen.

Das diesjährige Pokalturnier war in diesem Jahr mit nur 10 Teilnehmern schwach

besucht. Die Finalpaarung wurde zwischen Kai Bangard (!) und Mustafa Iiev

ausgespielt Kai schaffte nicht ganz unerwartetes bis in das Finale, welches letztlich

Mustfa Batuan Iliiev für sich entscheiden konnte.

Wir gratulieren!

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• Termin: 14.11.2024

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• Die Farben werden ebenfalls gelost.

• Bei Remis: eine 5-Min.-Blitzpartie mit vertauschten Farben

• Endet die Blitzpartie ebenfalls Remis: die Farben werden für

eine weitere Blitzpartie gelost. Der Weißspieler erhält 6

Minuten, der Schwarzspieler 5 Minuten Bedenkzeit. Der

Weißspieler muss gewinnen.

Das diesjährige Pokalturnier war in diesem Jahr mit nur 10

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letztlich Mustfa Batuan Iliiev für sich entscheiden konnte.

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Schachverein Königsspringer Großauheim
Jahreshauptversammlung Hiermit lade ich auf Antrag des Vorstandes alle Mitglieder herzlich zur Jahreshauptversammlung ein! Freitag, 28.02.2025 Um 20 Uhr im Bürgerhaus, Raum B6, Großauheim Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. 2. Berichte der Vorstandsmitglieder und Aussprache 3. Entlastung des Vorstandes 4. Neuwahl des Vorstandes 5. Neuwahl Kassenprüfer 6. Anträge 7. Verschiedenes Anträge müssen schriftlich bis zum 21.02.2025 beim Vorstand eingegangen sein! gez. Kai Boldt 1. Vorsitzender
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Schachverein Königsspringer Großauheim 1929 e.V.
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Schachverein Königsspringer Großauheim
Oben: Gernot Zahn, ins Spiel vertieft, dahinter die beiden Nachwuchsspieler links Kai Bangard, ihm gegenüber Alexander Hergott unten: Nils Boll, der sich gegen den deutlich stärkeren Andreas Günther beachtlich schlug.
Schachdrachen müssen sich mit einem Remis begnügen, Großauheim spielt stark auf Vor unsem letzten Spiel in dieser Saison gab Reinhard ja die Parole aus: Lasst uns doch dem Drachen den St. Georg machen. Dazu hat es nicht ganz gereicht, doch das 3:3 gegen die an fünf von sechs Brettern deutlich überlegenen Büdingen-Wächtersbacher ist eine beachtliche Leistung. Einziger Wermutstropfen, Kai Boldt (DWZ 1601) musste sich Helmut Fuchs (DWZ 1791) geschlagen geben. Kai hatte ein Figur verloren, sich noch einige Züge gewehrt aber dann den sinnlosen Kampf aufgegeben. Gernot (DWZ 1627), dessen Gegner Alexander Hergott (DWZ 1603) „nur“ 75 DWZ Punkte mehr hatte, spielte dann Remis. Was uns noch nicht weiter brachte. Dann hatte ich (DWZ 1666) meinen großen (überraschenden) Auftritt. Michael Schmid (DWZ 1875) hatte mich in der Eröffnung ganz klar überspielt. Im 20. Zug musste ich schon einen Turm gegen einen Springer opfern, um Schmids Angriff zu stoppen. Danach kam Schmid aber nicht mehr richtig ins Spiel und gab fünf Züge später, einen drohenden Figurenverlust vor Augen, auf. Ich bin zufrieden, ich habe am ersten Brett 2,5 (!) Punkte aus 7 geholt. Die restlichen Partien gingen dann Remis aus, aber keine billigen Salonremisen. Reinhard (DWZ 1627) hatte die Qualität gewonnen, doch Andreas Hansch (DWZ 1727) konnte sich mit dem Springer und den restlichen Bauern „einmauern“. Das war nicht mehr zu gewinnen. Unser dritter Kai (Bangard, noch ohne DWZ!) spielte die Eröffnung sehr gut, verlor dann aber irgendwann eine Figur gegen den Wächtersbacher Nachwuchs Henry Li (DWZ 1522). Am Schluss wurden allerdings alle Bauern abgetauscht und Hergott blieben nur zwei Springer, von denen er auch noch einen einstellte. So oder so war dann nur noch ein Remis drin. Kai hat damit auch eine Supersaison gespielt! In der Kreisliga 3 aus 3!, in der Bezirksliga 1 aus 2 (auch gut) und nur in der Bezirksoberliga verloren, allerdings auch gegen einen 1700er. Nils (DWZ 1486) spielte fantastisch. Er trotze dem 400 (!) DWZ Punkte besseren Andreas Günther die Qualität ab. Günther konnte sich aber das Läuferpaar gegen Turm und Springer sichern und in der sehr offenen Stellung reichte es dann nur zum Remis, aber immerhin; 400 DWZ Punkte Unterschied. Damit haben wir die Schachdrachen vom zweiten Platz verdrängt; sie stehen jetzt auf Platz drei, einen Platz vor uns. Selbst die Offenbacher, die bis zur letzten Runde alle Spiele gewonnen haben, bekamen von Hainstadt eine richtige Klatsche mit 2:4, konnten aber ihren Spitzenplatz behalten. Für uns ist die Saison damit zu Ende in der diesmal auf acht Teams verkleinerten Bezirksliga. Noch zwei Spiele hat die erste in der Bezirksoberliga vor sich. Diesmal bezwangen sie Obertshausen 1 mit 5:3 und sind damit auf Platz fünf der Tabelle. Die letzten zwei Spiele gehen gegen die Tabellenplätze acht und neun, Gründau 2, letzte Runde, und Nidderau 1, vorletzte Runde. Der Klassenerhalt ist auf jeden Fall sicher. KH.
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Schachverein Königsspringer Großauheim
Königsspringer Großauheim spielen unentschieden gegen Kinzigtal In der Bezirksliga trennten sich die zweite Mannschaft des Schachvereins Königsspringer Großauheim und das zweite Team der SG Kinzigtal mit einem Remis (unentschieden). Kinzigtal trat allerdings auch mit einem Spieler weniger an. Deshalb ging Großauheim nach einer Stunde verpflichtender Wartezeit in Führung. Den ersten Punkt für Kinzigtal holte Steffen Schnarr. Sein Gegner, Kai Höllwarth, hatte in der Eröffnung einen Bauern verloren, sich jedoch lange gut verteidigt. Zum Schluss gelang es Schnarr ein Mattnetz um Höllwarths König zu weben, dem dieser nicht mehr entkommen konnte. Remis spielten Dr. Kai Ulrich Boldt gegen Wolfgang Flanderka und Gernot Zahn gegen Roland Soff. In beiden Partien gaben sich die Spieler keine Blöße, so dass die Remis gerechtfertigt waren. Den letzten Punkt für Großauheim holte Neuzugang Julian Gundel in seiner ersten Spielsaison. Der spielstarke Jugendliche hatte zwei Freibauern bis kurz vor die Grundreihe seines Gegners Wolfram Hanreich gebracht. Als die Umwandlung in eine neue Figur nur noch eine Frage von wenigen Zügen war, gab Hanreich auf. Den Ausgleich erzielte dann Dietrich Marquardt. Sein Gegenspieler Nikola Repac hatte eine Figur geopfert für zwei Freibauern. Bei dem Versuch diese umzuwandeln, vernachlässigte er jedoch die Sicherheit seines Königs und Marquardt konnte ihn mattsetzen. Großauheim 2 steht damit auf Platz vier der Tabelle. In der nächsten Runde spielt das Team um Mannschaftsführer Dr. Kai Boldt gegen den SC Obertshausen. In der Bezirksoberliga gewann Großauheim 1 gegen Bischofsheim 1 und steht momentan auf Platz 6 der Tabelle. KH.
links Julian Gundel, im Hintergrund kiebitzt Reinhard Wolf, Großauheim, der an diesem Spieltag ohne Gegner blieb.
links Nikola Repac, ihm gegenüber Dietrich Marquardt
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links Julian Gundel, im Hintergrund kiebitzt Reinhard Wolf, Großauheim, der an diesem Spieltag ohne Gegner blieb.
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Schach für alle. Turnierschach, Jugend, Schüler, Senioren, Hobbyspieler, für jeden ist etwas dabei.
In diesem Jahr war unser Faschingsturnier leider nur von wenigen 18 Teilnehmern besucht. Der Sieg ging verdient an Kevin Felcer vom SK Gründau. Bester Großauheimer wurde trotz einem Spiel weniger Mustafa Iliev. Im Bild (von links): Dr. Boldt als Veranstalter, dann der Zweite Günther Baumgartl, dann Gewinner Kevin Felcer und Mustafa Iliev. Rechts Turnierleiter Jakob Dany.
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Die Tabelle der D-Gruppe ist leider nicht auffindbar….. Aber wir wurden souveräner Letzter.
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Pfingstturnier in Leutasch

Auch im 40. Jahr war Großauheim wieder in Leutasch dabei. Wir konnten mit zwei Mannschaften an den Start gehen. Mit neun aktiven Spielern konnten wir zwei Mannschaften stellen. Und unsere „Erste“ schaffte es trotz starker Gegnerschaft tatsächlich zum Finaltag in die B-Gruppe, was nicht zwingend erwartbar war. Aber das Team Mustafa, Udo, Jakob und Bernd schlugen sich unerwartet gut. Die Zweite dagegen hatte dagegen einen unerwartet schlechten Tag erwischt. Angetreten mit Nikola, Kai, Herbert und Marian reichte es lediglich für den letzten Platz, obwohl Kai mit 7 aus 10 sehr gut gespielt hat. Aber sowohl Nikola und Herbert konnten trotz einiger guter Partien nicht Punkten. Näheres , wenn ich die Berichte aus den Mannschaften habe.
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Pfingstturnier in Leutasch

Auch im 40. Jahr war Großauheim wieder in Leutasch dabei. Wir konnten mit zwei Mannschaften an den Start gehen. Mit neun aktiven Spielern konnten wir zwei Mannschaften stellen. Und unsere „Erste“ schaffte es trotz starker Gegnerschaft tatsächlich zum Finaltag in die B-Gruppe, was nicht zwingend erwartbar war. Aber das Team Mustafa, Udo, Jakob und Bernd schlugen sich unerwartet gut. Die Zweite dagegen hatte dagegen einen unerwartet schlechten Tag erwischt. Angetreten mit Nikola, Kai, Herbert und Marian reichte es lediglich für den letzten Platz, obwohl Kai mit 7 aus 10 sehr gut gespielt hat. Aber sowohl Nikola und Herbert konnten trotz einiger guter Partien nicht Punkten. Näheres , wenn ich die Berichte aus den Mannschaften habe.
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Unser Schachcafe Hier hat unser Verein eine Möglichkeit geschaffen, auch Nichtmitgliedern das Schachspiel näher zu bringen. Bei einer Tasse Kaffee und einem Stück Kuchen können sich Vereinsspieler und Amateure gemeinsam zum Schachspielen vereinbaren, oder über schöne Partie-Stellungen diskutieren. Hier wollen wir auch die Schachfreunde ansprechen, die auch mal live „Frau/Mann gegen Frau/Mann“ spielen wollen , statt nur im Internet anonym. Da immer auch Vereinsmitglieder anwesend sind, würden wir uns auch über Personen freuen, die dort die Gelegenheit nutzen wollen, um Schach zu erlernen. Geöffnet wieder: ab Donnerstag 11.01.2024, ab 15:00 Uhr Hier spielen wir:
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Impressum Verantwortlich für Inhalt und Design: Schachverein Königsspringer Großauheim 1929 e.V. Herbert Wendel 1. Vorsitzender: Dr. Kai-Ulrich Boldt, erster(at)auheimer-schachverein.de Webmaster: Herbert Wendel, webmaster(at)auheimer-schachverein.de Vereinsregister: Register-Nummer 41 VR 740 Haftungshinweis: Links zu anderen WebseitenWir bieten auf dieser Homepage Links zu anderen Websites im Internet an. Für alle diese Links gilt, dass wir keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage inklusive aller Unterseiten. Wir machen uns die Inhalte auf den gelinkten Seiten nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, die zu den Links führen
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Schachverein Königsspringer Großauheim
Satzung § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Schachverein „Königsspringer 1929“ e.V. Großauheim, im fol¬genden stets Verein genannt, hat seinen Sitz in Hanau - Großauheim und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen unter der Registernummer 41 VR 740. 2. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck und Aufgaben 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 18.01.1974 (in der jeweils neuesten Fassung) und zwar durch Pflege, Förderung und Verbreitung des Schachspiels. Auf die Jugendpflege wird besonderer Wert gelegt. Der Verein nimmt damit kulturelle und sportliche Aufgaben wahr. Er ist Mitglied in den für ihn zuständigen Sport- und Fachverbänden und weltanschaulich nicht gebunden. Der Verein ermöglicht den regelmäßigen Spielbetrieb durch Bereitstellung eines Lokals und Spielmaterials. Der Verein organisiert Wettkämpfe, näheres bestimmt der Turnierleiter. 2. Der Verein erstrebt nicht die Erzielung von Gewinn. Sämtliche Einnahmen dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3. Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden aus dem Verein keinen Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen oder Spenden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an das DRK, Ortsgruppe Großauheim, es ist unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden. § 3 Mitgliedschaft 1. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die gewillt ist, die Ziele des Vereins zu fördern. 2. Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, passiven Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. 3. Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch den 1. Vorsitzenden. Bei Ablehnung ist Einspruch zulässig, über den zunächst der Vorstand und in letzter Instanz die Mitgliederversammlung entscheidet. Ehrenmitglieder können nur von der ordentlichen Jahreshauptversammlung ohne Aussprache geheim gewählt werden; Vorschläge hierzu sind an den Vorstand zu richten, der berechtigt ist, ungeeignete Vorschläge zurückzuweisen. 4. Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer seiner Mitgliedschaft verpflichtet am Bankeinzugsverfahren für die Mitgliedsbeiträge teilzunehmen. Das hat das Mitglied in der Eintrittserklärung rechtsverbindlich zu erklären. Laufende Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein mitzuteilen. § 4 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Auflösung des Vereins, sowie durch Ausschluss oder Streichung aus der Mitgliederliste. 2. Die Austrittserklärung muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Sie kann jederzeit erfolgen und wird am Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam. Beitragsrückstände erlöschen hierdurch nicht.   3. Als Ausschlussgründe sind im Einzelnen festgelegt: a. Ein Mitglied verstößt wiederholt oder in grober Weise gegen die Satzung. b. Ein Mitglied fügt dem Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit schweren Schaden zu (vereinsschädigendes Verhalten). 4. Ausschlüsse beschließt der Vorstand. Sie können im Fall von Einsprüchen von der Mitgliederversammlung aufgehoben werden. Vor dem Ausschluss werden dem betreffenden Mitglied vom Vorstand die Ausschlussgründe schriftlich mitgeteilt und ihm Gelegenheit zu einer Stellungnahme oder zur Beseitigung der Ausschlussgründe gegeben. Gegen den Ausschluss ist innerhalb eines Monats Einspruch zulässig. Bis zur endgültigen Entscheidung durch die nächste Mitgliederversammlung ruhen die Mitgliedschaftsrechte. 5. Die Streichung aus der Mitgliederliste kann der Vorstand beschließen, wenn ein Mitglied mehr als 24 Monate mit seinen Beitragszahlungen im Rückstand ist. § 5 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind: • Die Mitgliederversammlung • Der Vorstand § 6 Die Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins. 2. Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Vereins. Mitglieder ab vollendetem vierzehntem Lebensjahr haben je eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Mitglieder bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres sowie Mitglieder mit Beitrags¬rückständen aus dem vergangenen Geschäftsjahr nehmen ohne Stimm¬recht an der Mitgliederversammlung teil. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden geleitet. In dessen Abwesenheit wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter aus ihren Reihen mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. 3. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet als Jahreshaupt¬versammlung alljährlich, in der Regel innerhalb des 1. Quartals und möglichst vor der JHV des Main-Vogelsberg-Schachverbandes statt. 4. Der 1. Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung schriftlich ein. Die Form der schriftlichen Einladung ist auch gewahrt, wenn die Einladung per Email erfolgt. 5. Anträge zur Mitgliederversammlung sind mindestens eine Woche vor dem Termin beim 1. Vorsitzenden schriftlich einzureichen. Der 1. Vorsitzende ist berech¬tigt, die Tagesordnung mit rechtzeitig eingegangenen Anträgen zu erweitern. Die Mitgliederversammlung beschließt nur über ordnungsgemäß eingereichte Anträge. Anträge auf Satzungs- und Beitragsänderung sowie Umlagenerhebung müssen bei der Einladung bereits auf der Tagesordnung stehen. Weitere Anträge werden behandelt, wenn die Dringlichkeit von der Mehrheit der Versammlung anerkannt wird. 6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb eines Monats in Form der vorstehenden Ziff. 4 vom 1. Vorsitzenden einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert und wenn dies zwei Vorstandsmitglieder oder der fünfte Teil aller Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe verlangen. 7. Jede Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung stets beschlussfähig. 8. Folgende Aufgaben sind der Jahreshauptversammlung vorbehalten: die Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Rechnungsprüfer, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer, die Festlegung der Beiträge, Beschlüsse über Umlagen, Satzungsänderungen, Verleihung der Ehrenmitgliedschaft, letztinstanzliche Entscheidung bei Ausschluss von Mitgliedern, ferner die Erledigung der Anträge. 9. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit sind Anträge abgelehnt. Satzungsänderungen bedürfen jedoch einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Alle Beschlüsse sind mit dem Abstimmungsergebnis schriftlich festzuhalten und vom 1. Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen. 10. Die Wahl der Vorstandsmitglieder kann, wenn nur ein Kandidat vorhanden ist, durch Handzeichen erfolgen. Auf Antrag eines Stimmberechtigten muss geheim ab¬gestimmt werden, ebenso, wenn zwei oder mehr Kandidaten vorhanden sind. Das Gleiche gilt analog für alle Wahlen und Abstimmungen. § 7 Jugendabteilung Der Verein hat eine eigenständige Jugendabteilung. Näheres regelt die Jugendordnung. Diese ist von der Mitgliederversammlung zu genehmigen. Kommt ein Vorstand der Jugendabteilung nicht zustande, setzt der Vorstand des SV KS 29 Großauheim kommissarisch einen Jugendvertreter ein. § 8 Der Vorstand 1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus: • dem 1. Vorsitzenden • dem 2. Vorsitzenden • dem Schatzmeister • dem Turnierleiter • dem Protokollführer • dem Vorsitzenden der Jugendabteilung • dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit 2. Die drei erstgenannten Vorstandsämter können zur gleichen Zeit nur von drei verschiedenen Mitgliedern wahrgenommen werden. Im Übrigen können mehrere Vorstandsämter in Personalunion ausgeübt werden; dennoch steht allen Vorstandsmitgliedern in jedem Falle nur ein Stimmrecht von je einer Stimme zu. Der 1. Vorsitzende, 2. Vorsitzende oder der Kassierer vertreten jeder alleine den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB; insbesondere meldet einer den Verein, jede Satzungsänderung und die Vertretungsberechtigten zur Eintragung in das Vereinsregister bei dem zuständigen Amtsgericht an; im Innenverhältnis wird geregelt, dass der 2. Vorsitzende nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden und der Kassierer nur bei Verhinderung des 1. und des 2. Vorsitzenden den Verein vertreten. Ferner übt der 1. Vorsitzende im Vereinslokal das Hausrecht aus und führt eine Liste über den Ein- und Austritt von Mitgliedern. 3. Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt den Vorstand auf die Dauer von einem Jahr. Kandidaten können von jedem Mitglied vorgeschlagen werden. Wiederwahl ist zulässig; im Übrigen bleibt der Vorstand so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäß gewählt ist. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor-zeitig aus, so besetzt der Vorstand dessen Amt kommissarisch ohne Stimmrecht bis zur nächsten Mitgliederversammlung. 4. Der Vorstand regelt alle Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht satzungsgemäß der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Der Vorstand hat insbesondere die Beschlüsse der Mitglieder-versammlung auszuführen und deren Empfehlungen zu beachten. Der Vorsitzende kann zur Bearbeitung spezieller Fra¬gen und Aufgaben weitere Personen oder Sonderausschüsse heranziehen, die dann nur beratende Stimme haben. 5. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn bei ordnungsgemäßer Einberufung minde¬stens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind, darunter einer der beiden Vorsitzenden. 6. Der Vorstand tritt nach Bedarf, mindestens aber dreimal im Jahr zusammen. Der 1. Vorsitzende beruft die Sitzungen des Vorstandes mit einer Frist von sieben Tagen ein, es sei denn, sämtliche Vorstandsmitglieder sind mit einer kürze¬ren Frist einverstanden. Der 1. Vorsitzende muss eine Sitzung einberufen, wenn zwei Vorstandsmitglieder dies unter Angabe der Gründe verlangen. § 9 Auflösung des Vereins 1. Über die Auflösung des Vereins entscheidet eine ausschließlich zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung, diese ist nur dann beschlussfähig, wenn drei Viertel der gemäß § 6, Ziff. 2 stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. 2. Ist die zum Zwecke der Auflösung einberufene Mitgliederversammlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht beschlussfähig, ist binnen vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann bei ordnungsgemäßer Ladung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist. In der Einladung zur zweiten Versammlung ist auf diese besondere Beschlussfähigkeit hinzuweisen. 3. Zum Auflösungsbeschluss ist eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. 4. Mit Zustandekommen eines ordnungsgemäßen Auflösungsbeschlusses reduziert sich der Vorstand auf den 1. Vorsitzenden und den Schatzmeister, die als Liquidatoren weiter im Amt bleiben; die ausscheidenden übrigen Vorstandsmitglieder sind zu entlasten. § 10 Die Rechnungsprüfer 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt 3 Rechnungsprüfer für jeweils drei Jahre, und zwar in der Weise, dass in jedem Jahr nur ein neuer Rechnungsprüfer zu wählen ist. 2. Ein Rechnungsprüfer kann frühestens nach einjähriger Unterbrechung wiedergewählt werden; er darf nicht dem Vorstand angehören. 3. Mindestens zwei Rechnungsprüfer haben nach Beendigung des Geschäftsahres und rechtzeitig vor der ordentlichen Mitgliederversammlung Kasse und Buchführung des Vereins auf sachliche und rechnerische Richtigkeit zu prüfen und der Mitgliederversammlung darüber Bericht zu erstatten. § 11 Beiträge/Finanzierung 1. Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge und Gebühren, über deren Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung jeweils für das folgende Geschäftsjahr entscheidet. Darüber hinaus finanziert sich der Verein durch Geld- und Sachspenden, sowie Zuschüsse öffentlicher Stellen und sonstige außerordentliche Sachspenden. 2 . Gebühren können erhoben werden für die Finanzierung besonderer Angebote des Vereins, die über die allgemeinen mitgliedschaftlichen Leistungen des Vereins hinausgehen. 3. Mitgliedsbeiträge und Gebühren werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter Angabe unserer Gläubiger-ID DE12ZZZ00000220525 und der Mandatsreferenznummer (interne Vereins-Mitgliedsnummer) jährlich zum ersten Bankarbeitstag des Monats Mai eines jeden Jahres ein. Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages/ der Gebühren keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie eventuelle Rücklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen oder geändert ist und das Mitglied dies dem Verein (Kassierer) nicht schriftlich mitgeteilt hat. 4. Die Aufnahme Minderjähriger bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, die mit dem minderjährigen Mitglied für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages dem Verein gegenüber gesamtschuldnerisch haften. 5. Das Mitglied (Altmitglieder ohne Einzugsermächtigung!) hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages und der Gebühren Sorge zu tragen. Mitgliedsbeiträge und Gebühren sind an den Verein zur Zahlung spätestens fällig am 15.05. eines laufenden Jahres und müssen bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Vereins eingegangen sein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt die Überweisung am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. Ist der Beitrag am 7. Tag nach diesem Termin nicht bei dem Verein eingegangen, befindet sich das Mitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug. 6. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und/ oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht. 7. Der Schatzmeister hat die Kassengeschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und der ordentlichen Mitgliederversammlung einen genauen Kassen- und Vermögensbericht zu erstatten. 8. Kreditaufnahmen bedürfen der Zustimmung durch eine Mitgliederversammlung. § 12 Protokollführung Der Protokollführer hat über alle Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen ein Protokoll aufzunehmen, ist er abwesend, so ist ein anderes Mitglied damit zu beauftragen. Das Protokoll muss mindestens die Anwesen-heitsliste und die gefassten Beschlüsse mit den Abstimmungsergebnissen enthalten und ist vom 1. Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen. § 13 Datenschutz Persönlichkeitsrechte Der Verein darf die persönlichen Daten der Mitglieder für eigene Zwecke gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes speichern, verändern, bearbeiten und löschen. Die Übermittlung von gespeicherten Daten innerhalb des Vereins und an den Landessportbund Hessen und die Sportfachverbände, denen der Verein als Mitglied angehört, ist nur Personen erlaubt, die mit Ämtern gemäß dieser Satzung betraut sind und entsprechende Aufgaben wahrzunehmen haben. Der Schatzmeister darf die notwendigen Daten an ein Bankinstitut übermitteln, um das Lastschriftverfahren bei Zahlungen an den Verein zu ermöglichen. Daten der im Verein angestellten und ehrenamtlich tätigen Personen dürfen den betreuten Mitgliedergruppen im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben übermittelt werden. Ausnahmen bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Hanau-Großauheim, den 23.10.2013
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Schachverein Königsspringer Großauheim
Satzung § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Schachverein „Königsspringer 1929“ e.V. Großauheim, im fol¬genden stets Verein genannt, hat seinen Sitz in Hanau - Großauheim und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen unter der Registernummer 41 VR 740. 2. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck und Aufgaben 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 18.01.1974 (in der jeweils neuesten Fassung) und zwar durch Pflege, Förderung und Verbreitung des Schachspiels. Auf die Jugendpflege wird besonderer Wert gelegt. Der Verein nimmt damit kulturelle und sportliche Aufgaben wahr. Er ist Mitglied in den für ihn zuständigen Sport- und Fachverbänden und weltanschaulich nicht gebunden. Der Verein ermöglicht den regelmäßigen Spielbetrieb durch Bereitstellung eines Lokals und Spielmaterials. Der Verein organisiert Wettkämpfe, näheres bestimmt der Turnierleiter. 2. Der Verein erstrebt nicht die Erzielung von Gewinn. Sämtliche Einnahmen dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3. Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden aus dem Verein keinen Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen oder Spenden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an das DRK, Ortsgruppe Großauheim, es ist unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden. § 3 Mitgliedschaft 1. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die gewillt ist, die Ziele des Vereins zu fördern. 2. Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, passiven Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. 3. Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch den 1. Vorsitzenden. Bei Ablehnung ist Einspruch zulässig, über den zunächst der Vorstand und in letzter Instanz die Mitgliederversammlung entscheidet. Ehrenmitglieder können nur von der ordentlichen Jahreshauptversammlung ohne Aussprache geheim gewählt werden; Vorschläge hierzu sind an den Vorstand zu richten, der berechtigt ist, ungeeignete Vorschläge zurückzuweisen. 4. Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer seiner Mitgliedschaft verpflichtet am Bankeinzugsverfahren für die Mitgliedsbeiträge teilzunehmen. Das hat das Mitglied in der Eintrittserklärung rechtsverbindlich zu erklären. Laufende Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein mitzuteilen. § 4 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Auflösung des Vereins, sowie durch Ausschluss oder Streichung aus der Mitgliederliste. 2. Die Austrittserklärung muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Sie kann jederzeit erfolgen und wird am Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam. Beitragsrückstände erlöschen hierdurch nicht.   3. Als Ausschlussgründe sind im Einzelnen festgelegt: a. Ein Mitglied verstößt wiederholt oder in grober Weise gegen die Satzung. b. Ein Mitglied fügt dem Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit schweren Schaden zu (vereinsschädigendes Verhalten). 4. Ausschlüsse beschließt der Vorstand. Sie können im Fall von Einsprüchen von der Mitgliederversammlung aufgehoben werden. Vor dem Ausschluss werden dem betreffenden Mitglied vom Vorstand die Ausschlussgründe schriftlich mitgeteilt und ihm Gelegenheit zu einer Stellungnahme oder zur Beseitigung der Ausschlussgründe gegeben. Gegen den Ausschluss ist innerhalb eines Monats Einspruch zulässig. Bis zur endgültigen Entscheidung durch die nächste Mitgliederversammlung ruhen die Mitgliedschaftsrechte. 5. Die Streichung aus der Mitgliederliste kann der Vorstand beschließen, wenn ein Mitglied mehr als 24 Monate mit seinen Beitragszahlungen im Rückstand ist. § 5 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind: • Die Mitgliederversammlung • Der Vorstand § 6 Die Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins. 2. Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Vereins. Mitglieder ab vollendetem vierzehntem Lebensjahr haben je eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Mitglieder bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres sowie Mitglieder mit Beitrags¬rückständen aus dem vergangenen Geschäftsjahr nehmen ohne Stimm¬recht an der Mitgliederversammlung teil. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden geleitet. In dessen Abwesenheit wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter aus ihren Reihen mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. 3. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet als Jahreshaupt¬versammlung alljährlich, in der Regel innerhalb des 1. Quartals und möglichst vor der JHV des Main-Vogelsberg-Schachverbandes statt. 4. Der 1. Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung schriftlich ein. Die Form der schriftlichen Einladung ist auch gewahrt, wenn die Einladung per Email erfolgt. 5. Anträge zur Mitgliederversammlung sind mindestens eine Woche vor dem Termin beim 1. Vorsitzenden schriftlich einzureichen. Der 1. Vorsitzende ist berech¬tigt, die Tagesordnung mit rechtzeitig eingegangenen Anträgen zu erweitern. Die Mitgliederversammlung beschließt nur über ordnungsgemäß eingereichte Anträge. Anträge auf Satzungs- und Beitragsänderung sowie Umlagenerhebung müssen bei der Einladung bereits auf der Tagesordnung stehen. Weitere Anträge werden behandelt, wenn die Dringlichkeit von der Mehrheit der Versammlung anerkannt wird. 6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb eines Monats in Form der vorstehenden Ziff. 4 vom 1. Vorsitzenden einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert und wenn dies zwei Vorstandsmitglieder oder der fünfte Teil aller Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe verlangen. 7. Jede Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung stets beschlussfähig. 8. Folgende Aufgaben sind der Jahreshauptversammlung vorbehalten: die Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Rechnungsprüfer, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer, die Festlegung der Beiträge, Beschlüsse über Umlagen, Satzungsänderungen, Verleihung der Ehrenmitgliedschaft, letztinstanzliche Entscheidung bei Ausschluss von Mitgliedern, ferner die Erledigung der Anträge. 9. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit sind Anträge abgelehnt. Satzungsänderungen bedürfen jedoch einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Alle Beschlüsse sind mit dem Abstimmungsergebnis schriftlich festzuhalten und vom 1. Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen. 10. Die Wahl der Vorstandsmitglieder kann, wenn nur ein Kandidat vorhanden ist, durch Handzeichen erfolgen. Auf Antrag eines Stimmberechtigten muss geheim ab¬gestimmt werden, ebenso, wenn zwei oder mehr Kandidaten vorhanden sind. Das Gleiche gilt analog für alle Wahlen und Abstimmungen. § 7 Jugendabteilung Der Verein hat eine eigenständige Jugendabteilung. Näheres regelt die Jugendordnung. Diese ist von der Mitgliederversammlung zu genehmigen. Kommt ein Vorstand der Jugendabteilung nicht zustande, setzt der Vorstand des SV KS 29 Großauheim kommissarisch einen Jugendvertreter ein. § 8 Der Vorstand 1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus: • dem 1. Vorsitzenden • dem 2. Vorsitzenden • dem Schatzmeister • dem Turnierleiter • dem Protokollführer • dem Vorsitzenden der Jugendabteilung • dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit 2. Die drei erstgenannten Vorstandsämter können zur gleichen Zeit nur von drei verschiedenen Mitgliedern wahrgenommen werden. Im Übrigen können mehrere Vorstandsämter in Personalunion ausgeübt werden; dennoch steht allen Vorstandsmitgliedern in jedem Falle nur ein Stimmrecht von je einer Stimme zu. Der 1. Vorsitzende, 2. Vorsitzende oder der Kassierer vertreten jeder alleine den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB; insbesondere meldet einer den Verein, jede Satzungsänderung und die Vertretungsberechtigten zur Eintragung in das Vereinsregister bei dem zuständigen Amtsgericht an; im Innenverhältnis wird geregelt, dass der 2. Vorsitzende nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden und der Kassierer nur bei Verhinderung des 1. und des 2. Vorsitzenden den Verein vertreten. Ferner übt der 1. Vorsitzende im Vereinslokal das Hausrecht aus und führt eine Liste über den Ein- und Austritt von Mitgliedern. 3. Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt den Vorstand auf die Dauer von einem Jahr. Kandidaten können von jedem Mitglied vorgeschlagen werden. Wiederwahl ist zulässig; im Übrigen bleibt der Vorstand so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäß gewählt ist. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor-zeitig aus, so besetzt der Vorstand dessen Amt kommissarisch ohne Stimmrecht bis zur nächsten Mitgliederversammlung. 4. Der Vorstand regelt alle Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht satzungsgemäß der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Der Vorstand hat insbesondere die Beschlüsse der Mitglieder- versammlung auszuführen und deren Empfehlungen zu beachten. Der Vorsitzende kann zur Bearbeitung spezieller Fra¬gen und Aufgaben weitere Personen oder Sonderausschüsse heranziehen, die dann nur beratende Stimme haben. 5. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn bei ordnungsgemäßer Einberufung minde¬stens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind, darunter einer der beiden Vorsitzenden. 6. Der Vorstand tritt nach Bedarf, mindestens aber dreimal im Jahr zusammen. Der 1. Vorsitzende beruft die Sitzungen des Vorstandes mit einer Frist von sieben Tagen ein, es sei denn, sämtliche Vorstandsmitglieder sind mit einer kürze¬ren Frist einverstanden. Der 1. Vorsitzende muss eine Sitzung einberufen, wenn zwei Vorstandsmitglieder dies unter Angabe der Gründe verlangen. § 9 Auflösung des Vereins 1. Über die Auflösung des Vereins entscheidet eine ausschließlich zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung, diese ist nur dann beschlussfähig, wenn drei Viertel der gemäß § 6, Ziff. 2 stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. 2. Ist die zum Zwecke der Auflösung einberufene Mitgliederversammlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht beschlussfähig, ist binnen vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann bei ordnungsgemäßer Ladung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist. In der Einladung zur zweiten Versammlung ist auf diese besondere Beschlussfähigkeit hinzuweisen. 3. Zum Auflösungsbeschluss ist eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. 4. Mit Zustandekommen eines ordnungsgemäßen Auflösungsbeschlusses reduziert sich der Vorstand auf den 1. Vorsitzenden und den Schatzmeister, die als Liquidatoren weiter im Amt bleiben; die ausscheidenden übrigen Vorstandsmitglieder sind zu entlasten. § 10 Die Rechnungsprüfer 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt 3 Rechnungsprüfer für jeweils drei Jahre, und zwar in der Weise, dass in jedem Jahr nur ein neuer Rechnungsprüfer zu wählen ist. 2. Ein Rechnungsprüfer kann frühestens nach einjähriger Unterbrechung wiedergewählt werden; er darf nicht dem Vorstand angehören. 3. Mindestens zwei Rechnungsprüfer haben nach Beendigung des Geschäftsahres und rechtzeitig vor der ordentlichen Mitgliederversammlung Kasse und Buchführung des Vereins auf sachliche und rechnerische Richtigkeit zu prüfen und der Mitgliederversammlung darüber Bericht zu erstatten. § 11 Beiträge/Finanzierung 1. Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge und Gebühren, über deren Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung jeweils für das folgende Geschäftsjahr entscheidet. Darüber hinaus finanziert sich der Verein durch Geld- und Sachspenden, sowie Zuschüsse öffentlicher Stellen und sonstige außerordentliche Sachspenden. 2 . Gebühren können erhoben werden für die Finanzierung besonderer Angebote des Vereins, die über die allgemeinen mitgliedschaftlichen Leistungen des Vereins hinausgehen. 3. Mitgliedsbeiträge und Gebühren werden im SEPA- Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter Angabe unserer Gläubiger-ID DE12ZZZ00000220525 und der Mandatsreferenznummer (interne Vereins- Mitgliedsnummer) jährlich zum ersten Bankarbeitstag des Monats Mai eines jeden Jahres ein. Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages/ der Gebühren keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie eventuelle Rücklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen oder geändert ist und das Mitglied dies dem Verein (Kassierer) nicht schriftlich mitgeteilt hat. 4. Die Aufnahme Minderjähriger bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, die mit dem minderjährigen Mitglied für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages dem Verein gegenüber gesamtschuldnerisch haften. 5. Das Mitglied (Altmitglieder ohne Einzugsermächtigung!) hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages und der Gebühren Sorge zu tragen. Mitgliedsbeiträge und Gebühren sind an den Verein zur Zahlung spätestens fällig am 15.05. eines laufenden Jahres und müssen bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Vereins eingegangen sein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt die Überweisung am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. Ist der Beitrag am 7. Tag nach diesem Termin nicht bei dem Verein eingegangen, befindet sich das Mitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug. 6. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und/ oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht. 7. Der Schatzmeister hat die Kassengeschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und der ordentlichen Mitgliederversammlung einen genauen Kassen- und Vermögensbericht zu erstatten. 8. Kreditaufnahmen bedürfen der Zustimmung durch eine Mitgliederversammlung. § 12 Protokollführung Der Protokollführer hat über alle Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen ein Protokoll aufzunehmen, ist er abwesend, so ist ein anderes Mitglied damit zu beauftragen. Das Protokoll muss mindestens die Anwesen-heitsliste und die gefassten Beschlüsse mit den Abstimmungsergebnissen enthalten und ist vom 1. Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen. § 13 Datenschutz Persönlichkeitsrechte Der Verein darf die persönlichen Daten der Mitglieder für eigene Zwecke gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes speichern, verändern, bearbeiten und löschen. Die Übermittlung von gespeicherten Daten innerhalb des Vereins und an den Landessportbund Hessen und die Sportfachverbände, denen der Verein als Mitglied angehört, ist nur Personen erlaubt, die mit Ämtern gemäß dieser Satzung betraut sind und entsprechende Aufgaben wahrzunehmen haben. Der Schatzmeister darf die notwendigen Daten an ein Bankinstitut übermitteln, um das Lastschriftverfahren bei Zahlungen an den Verein zu ermöglichen. Daten der im Verein angestellten und ehrenamtlich tätigen Personen dürfen den betreuten Mitgliedergruppen im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben übermittelt werden. Ausnahmen bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Hanau-Großauheim, den 23.10.2013
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